Ansprüche Indigener Völker Auf Rückführung Rechtswidrig Ausgeführten Kulturgutes Eine Untersuchung Für Ansprüche Aus Art. 5 UNIDROIT-Konvention 1995 und Aus Allgemeinem Völkerrecht |
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Author:
| Asmuss, Kerstin |
Series title: | Veroffentlichungen Aus Dem Institut Fur Internationale Angelegenheiten der Universitat Hamburg Ser. |
ISBN: | 978-3-8329-6538-9 |
Publication Date: | Apr 2011 |
Publisher: | Nomos Verlagsgesellschaft
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Book Format: | Paperback |
List Price: | USD $59.00 |
Book Description:
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Die Untersuchung erortert umfassend die volker- und kunstrechtlichen Aspekte der Aktivlegitimation indigener Volker im Hinblick auf Ruckfuhrungsanspruche rechtswidrig ausgefuhrten Kulturgutes. Ausgehend von Anspruchen auf Ruckfuhrung widerrechtlich ausgefuhrten Kulturgutes nach Art. 5 UNIDROIT-Konvention 1995 behandelt die Autorin nicht nur allgemeine Fragen des umstrittenen volkerrechtlichen Status indigener Volker, sondern lotet auch die spezifisch kunstrechtlichen Probleme aus. Das...
More DescriptionDie Untersuchung erortert umfassend die volker- und kunstrechtlichen Aspekte der Aktivlegitimation indigener Volker im Hinblick auf Ruckfuhrungsanspruche rechtswidrig ausgefuhrten Kulturgutes. Ausgehend von Anspruchen auf Ruckfuhrung widerrechtlich ausgefuhrten Kulturgutes nach Art. 5 UNIDROIT-Konvention 1995 behandelt die Autorin nicht nur allgemeine Fragen des umstrittenen volkerrechtlichen Status indigener Volker, sondern lotet auch die spezifisch kunstrechtlichen Probleme aus. Das Werk widmet sich schwerpunktmassig zunachst der Frage der Begrundbarkeit volkerrechtlicher Rechtssubjektivitat indigener Volker. Auf der Grundlage der historischen Entwicklung der volkerrechtlichen Stellung indigener Volker und der einschlagigen internationalen und nationalen Rechtsprechung untersucht sie die Zugestandnisse der UN-Deklaration 2007 und das Recht auf kulturelle Selbstbestimmung als Grundlage der Volkerrechtssubjektivitat. Sodann untersucht die Verfasserin die Konsequenzen, die die Anerkennung der Aktivlegitimierung indigener Volker de lege lata fur die Funktionsweise der UNIDROIT-Konvention auf Tatbestandsebene hatte und arbeitet tentativ Losungsmoglichkeiten heraus.