Auslegung und Rechtsfortbildung Im Arbeitsrecht Unter Besonderer Berucksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts |
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Author:
| Wank, Rolf |
Series title: | Arbeits- und Sozialrecht Ser. |
ISBN: | 978-3-8329-6826-7 |
Publication Date: | Apr 2013 |
Publisher: | Nomos Verlagsgesellschaft
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Book Format: | Paperback |
List Price: | USD $147.00 |
Book Description:
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In einigen spektakularen Urteilen hat das BVerfG Entscheidungen des BAG aufgehoben, so u.a. beim Sozialplan im Konkurs und beim Kundigungsschutz im Kleinbetrieb. Das wirft die grundsatzliche Frage nach dem Verhaltnis von Arbeitsrecht und Verfassungsrecht auf. Nach einer knappen Darstellung, wie sich das Arbeitsrecht in die allgemeine Methodik von Auslegung und Rechtsfortbildung einfugt, werden in dieser Schrift 47 Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Verhaltnis...
More DescriptionIn einigen spektakularen Urteilen hat das BVerfG Entscheidungen des BAG aufgehoben, so u.a. beim Sozialplan im Konkurs und beim Kundigungsschutz im Kleinbetrieb. Das wirft die grundsatzliche Frage nach dem Verhaltnis von Arbeitsrecht und Verfassungsrecht auf. Nach einer knappen Darstellung, wie sich das Arbeitsrecht in die allgemeine Methodik von Auslegung und Rechtsfortbildung einfugt, werden in dieser Schrift 47 Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Verhaltnis untersucht. Beim "spezifischen Verfassungsrecht" geht es um eine abnehmende Kontrolldichte von Kernfragen des Verfassungsrechts uber einen Uberschneidungsbereich hin zu den Detailfragen des einfachen Rechts. Dem BVerfG stunde, wie die Untersuchung zeigt, eine grossere Zuruckhaltung gerade in diesem dritten Bereich an, dem BAG eine starkere Berucksichtigung des Verfassungsrechts. Bei der Rechtsfortbildung ist zum einen das "Ob" angesprochen - also Lucke und Gewaltenteilung - zum andern das "Wie" - die Methode der Luckenschliessung. Die Analyse ist fur die Wissenschaft ebenso wie fur Richter und Anwalte insbesondere in den Fallen hilfreich, in denen sich Arbeitsrecht mit Verfassungsrecht beruhrt.