Das Licht der Völker, Welches Christus Ist Zur Interpretation der Dogmatischen Konstitution des Zweiten Vatikanums über Die Kirche Lumen Gentium Bei Joseph Ratzinger |
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Author:
| Gurtner, Michael |
ISBN: | 979-8-3787-4321-6 |
Publication Date: | Feb 2023 |
Publisher: | Independently Published
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Book Format: | Paperback |
List Price: | USD $22.86 |
Book Description:
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Keines der bisher 21 universalkirchlichen Konzilien der Kirchengeschichte war per se und als Ganzes genommen fehlerfrei, und das gilt, ebenso wie auch für die 20 Vorgängerkonzilien, für das Zweite Vatikanische Konzil. Es ist eines der 21 Universalkonzilien, und ist ebensowenig frei von Mängel wie die restlichen Konzilien, wenngleich zuzugeben ist, daß es sich beim Zweiten Vatikanum in jeder Hinsicht um ein Konzil
sui generis handelt, was auch berücksichtigt werden muß. Das...
More DescriptionKeines der bisher 21 universalkirchlichen Konzilien der Kirchengeschichte war per se und als Ganzes genommen fehlerfrei, und das gilt, ebenso wie auch für die 20 Vorgängerkonzilien, für das Zweite Vatikanische Konzil. Es ist eines der 21 Universalkonzilien, und ist ebensowenig frei von Mängel wie die restlichen Konzilien, wenngleich zuzugeben ist, daß es sich beim Zweiten Vatikanum in jeder Hinsicht um ein Konzil sui generis handelt, was auch berücksichtigt werden muß.
Das bedeutet jedoch nicht, daß das Zweite Vatikanum entweder keine Autorität hätte, oder in reiner Willkür, gleichsam in einer Art von theologischem Freistilringen ausgelegt werden dürfe. Wo ein objektiver Mangel herrscht, darf man in einem aufrichtigen Ringen um die Wahrheit auch eine im Konzil festgeschriebene Meinung neu diskutieren, besonders wenn man die jüngeren profan- und kirchenhistorischen Studien mitberücksichtigt, welche über die Konzilsgeschichte mittlerweile erschienen sind, und unter denen sich viel Erhellendes und Brauchbares findet, weil sie die Ereignisse und Ausgänge in einem helleren Licht erscheinen lassen. Auch unter diesem Gesichtspunkt wird noch viel über das Zweite Vatikanum neu zu diskutieren sein.
Inhaltsverzeichnis
Zum Geleit
1. Einführung
2. Die lehramtliche Verbindlichkeit des Zweiten Vatikanums
2.1 Die Fragestellung
2.2 Das Zweite Vatikanische Konzil ist ein Konzil sui generis
3. Was es heißt, ,,das Konzil anzunehmen"
3.1 Das gesamte Konzil annehmen
3.2 Das ,,gesamte Konzil anzunehmen" beinhaltet auch, die jeweiligen theologischen Qualitäten zu respektieren
3.3 Das Zweite Vatikanum wollte Lehrkontinuität
3.4 Dogmenjuridische Aspekte sind nicht hinreichend
3.5 Das Konzil nimmt zu seiner eigenen theologischen Qualität Stellung
3.6 Das Zweite Vatikanum kann der theologischen Kritik nicht entzogen sein
4. Die theologisch-trinitarische Dimension der Kirche
4.1 Reden von Kirche ist Rede von Gott
4.2 Reden von Kirche ist Rede vom Sohn
4.2.1 Eucharistische Ekklesiologie
4.2.2 Die Kirche spiegelt das Licht Christi in die Welt
5. Die großen Krisen
5.1 Die Krise der Kirche ist in ihrem Kern eine metaphysische Gotteskrise
5.2 Zahlreiche Theologen und Interpreten haben das Konzil verfälscht
6. Die Rolle der Liturgie zur rechten Interpretation von Lumen gentium
7. Die ,,Communio-Theologie" und jene des ,,Volkes Gottes"
7.1 Der Gedanke der communio nimmt keinen zentralen Stellenwert im Zweiten Vatikanum ein
7.1.1 Rechte Gemeinschaft kommt von Christus her
7.1.2 Das Volk darf nicht gottlos werden
7.1.3 Christus führt das Volk Gottes in das neue Volk Gottes über
8. Das ,,Volk Gottes" im Verhältnis zum Corpus Christi mysticum
8.1 Der mystische Leib Christi drückt die Sakramentalität der Kirche aus
8.2 Das Volk Gottes ist nur dann recht Volk, wenn es aus dem Herrenleib entwächst
8.2.1 Das ,,Volk Gottes" ist keine eigenständige Größe, sondern integraler Bestandteil des mystischen Leibes Christi
8.2.2 Nur die Interpretation aus der Tradition kann dem Zweiten Vatikanum gerecht werden
9. Die Konkretisierung im Verhältnis von Universal- und Ortskirche
9.1 Die Universalkirche ist der Ortskirche ontologisch vorausliegend
9.1.1 Die Universalkirche ist umfassender gemeint als ,,Apostolischer Stuhl"
9.1.2 Rom ist zunächst eine Ortskirche, wenngleich mit Sonderfunktion
9.2 Ortskirche meint nicht ,,Pfarrei"
9.2.1 In der Taufe wird die Verhältnisbestimmung von Universalkirche und Ortskirche sichtbar
9.2.2 Die Pfarrei hat Anteil an der Ortskirche
9.2.3 Die rechte Interpretation von Ortskirche in LG 26
10. Schluß