Das Recht der Roma und Sinti Ein Beispiel Autonomer Rechtsschöpfung |
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Author:
| Weyrauch, Walter O. |
Series title: | Studien Zur Europaischen Rechtsgeschichte Ser. |
ISBN: | 978-3-465-03203-8 |
Publication Date: | Dec 2002 |
Publisher: | Vittorio Klostermann GmbH
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Book Format: | Hardback |
List Price: | USD $44.00 |
Book Description:
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Roma und Sinti haben Indien vor ungefahr tausend Jahren verlassen. Ihre Sprache ist dem Sanskrit verwandt. Ihre Rechtsordnung, die durch interne Gerichte (Kris) oder Altestenrate durchgesetzt wird, beruht auf mundlicher Uberlieferung. Sie bezweckt, einen Zustand der Ausgeglichenheit und Reinheit herzustellen und zu schutzen. Zwischen Sitte und Recht ist hierbei nicht zu unterscheiden. Die Roma werden in vielen Landern als fremdartig empfunden und verfolgt. Verhaltensweisen, die bei der...
More DescriptionRoma und Sinti haben Indien vor ungefahr tausend Jahren verlassen. Ihre Sprache ist dem Sanskrit verwandt. Ihre Rechtsordnung, die durch interne Gerichte (Kris) oder Altestenrate durchgesetzt wird, beruht auf mundlicher Uberlieferung. Sie bezweckt, einen Zustand der Ausgeglichenheit und Reinheit herzustellen und zu schutzen. Zwischen Sitte und Recht ist hierbei nicht zu unterscheiden. Die Roma werden in vielen Landern als fremdartig empfunden und verfolgt. Verhaltensweisen, die bei der Mehrheitsbevolkerung geduldet werden, werden oft verfolgt, wenn es sich um Roma handelt. Dabei liegt in vielen Verbrechensarten, zum Beispiel in allen Gewaltverbrechen, die Kriminalitat der Roma unter der der Gesamtbevolkerung. Zu den schwersten Verfolgungen der Roma und Sinti kam es zur Zeit des Nationalsozialismus. Eine vergleichende Studie des Rechts der Roma und Sinti zeigt, dass es auch in westlichen Nationen ungeschriebene Rechtstraditionen gibt, die parallel zum staatlichen Recht laufen. Diese autonomen, ungeschriebenen Uberlieferungen sind faktisch wirksam, obwohl sie durch das geschriebene Recht uberschattet werden. Es wird die Auffassung vertreten, dass das geschriebene Recht ohne diese mundlichen Rechtstraditionen nicht auskommen kann. Ihr Studium ist daher von theoretischer und praktischer Bedeutung.