Katholische Aufklaerung und Ultramontanismus, Religionspolicey und Kultfreiheit, Volkseigensinn und Volksfroemmigkeitsformierung Das Rheinische Wallfahrtswesen Von 1826 Bis 1870- Teil 1: Die Kirchliche Wallfahrtspolitik Im Erzbistum Koeln |
|
Author:
| Speth, Volker |
Series title: | Europaeische Wallfahrtsstudien Ser. |
ISBN: | 978-3-653-05308-1 |
Publication Date: | Oct 2014 |
Publisher: | Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
|
Book Format: | Ebook |
List Price: | USD $139.95 |
Book Description:
|
Gemäß den Postulaten der katholischen Aufklärung suchte der Kölner Erzbischof Spiegel (1825-1835) mit staatlicher Exekutivhilfe das Wallfahrtswesen in seinem Sprengel vollständig zu eliminieren und das Prozessionswesen zu beschränken und zu läutern. Sein Amtsnachfolger, der ultramontan gesonnene Erzbischof Droste-Vischering, nahm im Frühsommer 1837 einen Kurswechsel vor, indem er seitdem alle Wallfahrtswünsche genehmigte, ohne formell das Spiegel'sche Wallfahrtsverbot zu annullieren....
More DescriptionGemäß den Postulaten der katholischen Aufklärung suchte der Kölner Erzbischof Spiegel (1825-1835) mit staatlicher Exekutivhilfe das Wallfahrtswesen in seinem Sprengel vollständig zu eliminieren und das Prozessionswesen zu beschränken und zu läutern. Sein Amtsnachfolger, der ultramontan gesonnene Erzbischof Droste-Vischering, nahm im Frühsommer 1837 einen Kurswechsel vor, indem er seitdem alle Wallfahrtswünsche genehmigte, ohne formell das Spiegel'sche Wallfahrtsverbot zu annullieren. Nach der Inhaftierung des Erzbischofs im November 1837 kehrten die die Amtsgeschäfte führenden Generalvikare wieder zur Wallfahrtsrepressionspolitik zurück. Der Koadjutor und spätere Erzbischof Geissel gab im Sommer 1842 im Einverständnis mit dem Staat anlässlich der 200-Jahr-Feier in Kevelaer die Wallfahrten dorthin frei. Diese Tolerierung wurde im folgenden Jahr stillschweigend entfristet und auf alle anderen Wallfahrtsorte ausgedehnt, so dass ab 1843 der Wallfahrtskult unter klerikaler Regie im Erzbistum Köln wieder kirchenamtlich legalisiert und akzeptiert war.