Typen Historisch-Exegetischer Uberlieferung Formen, Funktionen und Genese des Asbab An-Nuzul-Materials |
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Author:
| Tillschneider, Hans-Thomas |
Series title: | Mitteilungen Zur Sozial- und Kulturgeschichte der Islamischen Welt Ser. |
ISBN: | 978-3-89913-861-0 |
Publication Date: | Oct 2011 |
Publisher: | Dietrich, Dr. Hans-Jurgen, Ergon Verlag
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Book Format: | Paperback |
List Price: | USD $81.00 |
Book Description:
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Unter "Offenbarungsanlassen" versteht die islamische Tradition Uberlieferungen, die vorgeben, von der Offenbarung bestimmter Koranverse zu berichten. Betrachtet man die Uberlieferungen, die unter dem Begriff "Offenbarungsanlass" umlaufen, genauer, stellt sich jedoch heraus, dass bei weitem nicht alle Uberlieferungen diesem Muster entsprechen und die Uberlieferungen, die dem "Offenbarungsanlass"-Muster nicht entsprechen, ihrerseits festen Schemata folgen. Dieser Befund erfordert, das...
More DescriptionUnter "Offenbarungsanlassen" versteht die islamische Tradition Uberlieferungen, die vorgeben, von der Offenbarung bestimmter Koranverse zu berichten. Betrachtet man die Uberlieferungen, die unter dem Begriff "Offenbarungsanlass" umlaufen, genauer, stellt sich jedoch heraus, dass bei weitem nicht alle Uberlieferungen diesem Muster entsprechen und die Uberlieferungen, die dem "Offenbarungsanlass"-Muster nicht entsprechen, ihrerseits festen Schemata folgen. Dieser Befund erfordert, das Formenspektrum der Uberlieferungen zunachst auf rein synchroner Ebene zu erfassen. In diachroner Perspektive erlaubt die so erarbeitete Typologie dann, die Geschichte der historisch-exegetischen Uberlieferung neu und um einiges fundierter zu schreiben, als das bisher geschehen ist. Resultat: Das Konzept von der stuckweisen und situativen Offenbarung des Korantextes bildet nicht die historische Realitat der Korangenese ab. Es ist das Ergebnis einer Umdeutung, die Ende des zweiten Jahrhunderts d. H. das bis dahin angesammelte Material historisch-exegetischer Uberlieferung ergreift. Diese Umdeutung verfolgt den Zweck, Interpretation zu objektivieren, Deutungsfreiheit zu limitieren und Koranverse juristisch in Kraft zu setzen.