Zugang Zum Recht Europaische und US-Amerikanische Wege der Privaten Rechtsdurchsetzung: Uberlegung de Lege Ferenda Zur Ausweitung Von Informationsrechten und Kollektiven Rechtsbehelfen Bei Verringerung Klagerischer Prozessrisiken. Fachtagung der Bayer-Stiftung Fur Dt. Und |
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Author:
| Mansel, Heinz-Peter |
Editor:
| Mansel, Heinz-Peter Dauner-Lieb, Barbara Henssler, Martin |
Series title: | Schriftenreihe der Bayer-Stiftung Fur Deutsches und Internationales Arbeits- und Wirtschaftsrecht Ser. |
ISBN: | 978-3-8329-3094-3 |
Publication Date: | Jan 2008 |
Publisher: | Nomos Verlagsgesellschaft
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Book Format: | Paperback |
List Price: | USD $51.00 |
Book Description:
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Das Haftungsrisiko nach US-amerikanischem Recht benennen europaische Unternehmen als das zweitgroate Hemmnis fur den transatlantischen Handel. Dennoch zeichnet sich die Tendenz zur Ubernahme einzelner Elemente der US-Rechtsordnung in das europaische und das deutsche Recht ab. Vor diesem Hintergrund analysiert der Band das geltende Recht auf drei Ebenen: 1. Losen die neuen Informationsgesetze, die den Zugang zu klagevorbereitender Information erleichtern, das Spannungsverhaltnis...
More DescriptionDas Haftungsrisiko nach US-amerikanischem Recht benennen europaische Unternehmen als das zweitgroate Hemmnis fur den transatlantischen Handel. Dennoch zeichnet sich die Tendenz zur Ubernahme einzelner Elemente der US-Rechtsordnung in das europaische und das deutsche Recht ab. Vor diesem Hintergrund analysiert der Band das geltende Recht auf drei Ebenen: 1. Losen die neuen Informationsgesetze, die den Zugang zu klagevorbereitender Information erleichtern, das Spannungsverhaltnis zwischen Informationsrecht und insbesondere Betriebs- und Geschaftsgeheimnisse sachgerecht? 2. Ist die private Verfolgung offentlicher Regulierungsinteressen (private law enforcement), z. B. durch eine neue Sammelklage bei Streu- und Massenschaden oder die Gewahrung von Strafschadensersatz (punitive damages), mit dem System des deutschen Rechts zu vereinbaren? Wie sollten kollektive Rechtsbehelfe in diesem Feld strukturiert werden? Hat das KapMuG Modellcharakter? 3. Soll das deutsche Recht weitergehende Klaganreize (z. B. Erfolgshonorare, Strafschadensersatz, kollektiver Rechtsschutz, etc.) setzen, um mit Klagen gegen ein schadigendes Verhalten vorzugehen, das nur in der Gesamtheit, nicht aber beim Einzelnen einen bedeutenden Schaden hervorruft?